Spielleiterregelung in den Jugendklassen

Bezirksklasse U-18 Nord

In dieser Klasse ist unser 1. Bezirksjugendwart Holger Wacker der Spielleiter. Sollten also Spielerpässe – Einlegeblätter nachzureichen sein, dann müssen diese an ihn nachgereicht werden. Ebenso verhält es sich mit Spielverlegungen, auch diese sind von ihm zu genehmigen, allerdings bedarf es einer kurzen Rückmeldung an mich wegen des Ergebnisdienstes.

 

Kreisklasse U-18 Nord

In dieser Klasse bin ich euer Spielleiter, Spielverlegungen sind somit nur nach Rücksprache mit mir gestattet. Ebenso verhält es sich, sollten Spielerpässe - Einlegeblätter nachzureichen sein.

 

gez.

Udo Neumann

Kreisjugendwart Nord

Ergebnisdienst in den Jugendklassen

In beiden Spielklassen bin ich für den Ergebnisdienst zuständig und erstelle die Tabellen. Die Spielberichte sind bis spätestens Sonntag 18.00 Uhr an mich durchzufaxen. Solltet ihr keine Möglichkeit haben, die Spielberichte durchzufaxen, dann ruft mich bitte unmittelbar nach Spielende an und gebt mir das Ergebnis telefonisch durch. Die Spielberichte schickt ihr mir bitte dann per Post zu, wo sie bei mir bis Dienstag eintreffen sollten. Die Spielberichte in der Bezirksklasse U-18 Nord brauchen nicht an den 1. Bezirksjugendwart Holger Wacker durchgefaxt werden, dies wird von mir erledigt.

 

gez.

Udo Neumann

Kreisjugendwart Nord

Meldung / Ummeldungen / Einlegeblatt und Spielblatt

Sowie die Mannschaftsmeldung (Termin 30. Juni) als auch die namentliche Meldung (Termin 01. August) hat grundsätzlich an den 1. Bezirksjugendwart Holger Wacker und den Kreisjugendwart Udo Neumann zu erfolgen. Das trifft auch auf Jugendspieler zu, die zwar nicht am Jugendspielbetrieb teilnehmen, aber einen Ergänzungsspielbetrieb machen.

Sollten Jugendspieler nach der Vorrunde in Jugendmannschaften umgemeldet werden, dann muss auch dies grundsätzlich an den 1. Bezirksjugendwart Holger Wacker und den Kreisjugendwart Udo Neumann erfolgen.

 

Im Jugendspielbetrieb des Bezirk Oberfranken gibt es neben dem gelben Einlegeblatt auch ein weißes Spielblatt, das weiße Spielblatt hat allerdings nur Gültigkeit im Bezirk Oberfranken. Die Anzahl der Jugendspiele wie auch der Erwachsenenspiele sind auf jedem Spielbericht, an denen der Jugendliche teilnimmt zu vermerken. Das Spiel, das an diesem Tage ausgetragen wird zählt nicht dazu. Vor Saisonbeginn muss auf dem gelben Einlegeblatt die Mannschaft und die Spielklasse, in denen der Jugendliche bei den Erwachsenen spielt eingetragen werden und auf dem weißen Einlegeblatt zusätzlich in welcher Mannschaft und Spielklasse der Jugendliche im Jugendspielbetrieb gemeldet wurde. Sollten Jugendliche umgemeldet werden muss dies in die dafür vorgesehenen Felder vom Vereinssportwart bzw. Vereinsjugendwart eingetragen werden.

Spielrecht und Gesamtkugelzahl

Der Jugendliche hat die Möglichkeit, fünfmal in Damen- bzw. Herrenmannschaften eingesetzt zu werden, wenn er spätestens nach dem fünften Erwachsenenspiel innerhalb der darauffolgenden Spielwoche mindestens ein Jugendspiel absolviert oder bereits absolviert hat. Die bisherigen fünf Einsätze in Erwachsenenspielen werden ungültig, wenn das eine erforderliche Jugendspiel nicht innerhalb dieses Zeitraumes gespielt wird. Jeder weitere Einsatz in einem Erwachsenenspiel ist abhängig von der Anzahl der Spiele im Jugendspielbetrieb. Für jeden Einsatz im Jugendspielbetrieb erhält der Jugendliche das Spielrecht für zwei Erwachsenenspiele.

Der Ersatzspieler im Mannschaftsspielbetrieb der Jugend gilt als Einsatz. Der Ersatzspieler muss allerdings anwesend sein. Auf dem Spielblatt wird im Feld "Ergebnis" ein "E" eingetragen. Im Spielbericht muss der Ersatzspieler aufgeführt werden.

 

Die Gesamtkugelzahl darf je Spieltag 200 nicht überschreiten. Ein Jugendlicher, der das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf mit maximal 100 Wurf an einem 200 Kugel-Wettkampf teilnehmen. Dies bedeutet ein Jugendlicher unter 16 Jahren kann an einem Tag zwei 100 Kugelwettkämpfe oder einen 100 Kugelwettkampf und 100 Kugeln in einem 200 Kugelwettkampf spielen. Ein Jugendlicher, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ebenfalls zwei 100 Kugelwettkämpfe oder einen 100 Kugelwettkampf und 100 Kugeln in einem 200 Kugelwettkampf oder einen 200 Kugelwettkampf spielen darf.

Als Spieltag im Sinne dieser Ziffer gilt der Kalendertag. Der „Spieltag“ bezieht sich nicht auf eine Kalenderwoche oder Spielwoche. Es ist also ohne weiteres möglich, dass ein Jugendlicher am Donnerstag und Freitag jeweils einen 100 Kugelwettkampf im Erwachsenenspielbetrieb bestreitet, am Samstag im Jugendspielbetrieb des Klubs (Bezirksebene) 100 Kugeln und am Sonntag im Jugendspielbetrieb der Vereinsmannschaft (Bayernliga) 100 Kugeln spielt.

Aushilfsregelung Jugendspielbetrieb und Erwachsenenspielbetrieb

   Wenn von einem Verein / Klub mehrere Jugendmannschaften gemeldet sind gilt folgende Regelung:

  • Aushelfen nach unten ist nicht gestattet, auch nicht wenn die Mannschaften in derselben Klasse spielen !
  • Aushelfen nach oben ist pro Saison höchstens 6 mal gestattet !
  • U-14 Jugendliche, die in einer reinen U-14-Jugendmannschaft gemeldet sind, können jederzeit in den Jugendmannschaften ihres Klub oder Vereins aushelfen. Dies ist unabhängig davon, ob die U-18 Jugendmannschaft in der Bezirksklasse oder in der Kreisklasse spielt.
  • Die Aushilfsspiele müssen in das weiße Einlegeblatt eingetragen werden.

 

  • Im Erwachsenenspielbetrieb dürfen Jugendlichen wie Erwachsene ebenfalls nur 4 mal nach oben aushelfen !
  • Die Aushilfsspiele müssen auf dem gelben Einlegeblatt eingetragen werden. Hierzu bitte nicht das Feld auf der Rückseite über den Jugendspielen sondern die Felder auf der Vorderseite benutzen. Die vier Felder über den Jugendspielen gehören für die Aushilfen im Bayernligaspielbetrieb.

Sonderspielgenehmigung in Oberfranken

Was ist eine Sonderspielgenehmigung

Eine Sonderspielgenehmigung ist ein Dokument das nur vom Bezirkjugendwart ausgestellt werden kann. Sie kann von Jugendwarten und Jugendbetreuern für Jugendspieler und Spielerinnen angefordert werden, deren Pass in BSKV Geschäftsstelle beantragt wurde aber noch nicht eingetroffen ist. Die Beantragung des Dokuments ist unbedingt notwendig, wenn Jugendliche am Spielbetrieb teilnehmen wollen, um das notwendige Spielrecht zu erhalten.

 

Wie bekomme ich eine Sonderspielgenehmigung

Wichtig für die Ausstellung einer Genehmigung ist die namentliche Mannschaftsmeldung des betreffenden Jugendlichen sowie eine Kopie des Passantrages. Wenn diese Unterlagen dem Bezirksjugendwart vorliegen, kann er das Sonderspielrecht erteilen.

 

Welche Unterlagen bekommt der Jugendliche

Dem Klub des Jugendlichen werden die Sonderspielgenehmigung sowie das weiße Jugendspielblatt zugesandt. U-18 Jugendspieler und Spielerinnen bekommen weiterhin das gelbe Einlegeblatt. Diese Dokumente sind für die Teilnahme am Jugendspielbetrieb in Oberfranken unbedingt notwendig, da sonnst kein Startrecht besteht.